STANDPUNKTE

Hintergrund und Faktencheck zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG)

23.03.2023

 

Warum braucht Hessen ein eigenes Versammlungsfreiheitsgesetz?

 Bis zu einer eigenen Landesregelung gilt das ziemlich in die Jahre gekommene VersammlG des Bundes fort. Dieses Gesetz ist so alt, die Geldstrafen sind darin noch in D-Mark geregelt. Es bildet die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre nicht ab und ist insgesamt eher als grundrechtseinschränkend zu bewerten. Deswegen ist ein eigenes Landesgesetz, das Hessische Versammlungsfreiheitsgesetz (HVersFG), sinnvoll.

 

Was ist die Hauptzielsetzung des Gesetzes?

 Wir wollen ein modernes, versammlungsfreundliches Gesetz schaffen. Deshalb haben wir uns an dem sehr gelungenen Gesetz aus Schleswig-Holstein orientiert. Das neue Gesetz ist erheblich besser strukturiert als das VersammlG des Bundes und damit für Laien besser verständlich und anwendbar.

 

Welche Verbesserung sind im Vergleich zum bislang geltenden Bundesgesetz vorgesehen?

 Bislang gelten nach dem VersammlG Verstöße gegen das Uniform- und das Vermummungsverbot als Straftaten. Mit dem HVersFG stufen wir diese zur Ordnungswidrigkeit herunter.

 

Für erhobene Daten im Rahmen einer Kundgebung, wie etwa persönliche Daten der Versammlungsleitung oder Videoaufnahmen, wird ein strenger Datenschutz eingeführt. Personenbezogene Daten sind grundsätzlich unmittelbar nach der Kundgebung zu löschen.

 

Versammlungstypische Verbote wie das Uniformverbot oder Vermummungsverbot müssen künftig von den Behörden durch eine Anordnung konkretisiert werden. Das stärkt den Grundrechtsschutz der Versammlungsteilnehmenden doppelt: Durch Klarheit darüber, welche Gegenstände ggf. verboten sind und effektiven Rechtsschutz, da eine Anordnung im Vorfeld rechtlich überprüft werden kann.

 

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spiegelt sich im Gesetz wider: Klare Regelungen zum Kooperationsgebot der Behörden („Brokdorf-Beschluss“) oder Demonstrieren auf Flächen in Privateigentum („Fraport-Entscheidung“) finden sich direkt im Gesetz.

 

Faktencheck:

Folgendes wird ausdrücklich nicht verboten:

  • Tanzen
  • einheitliche Kleidung (Ausnahme Uniformen)
  • Blockbildungen (Ausnahme Blockformationen ähnlich derer paramilitärischer Einheiten oder Kampftruppen) 

Folgendes wird ausdrücklich nicht erlaubt:

  • Präventiv dauerhaftes Abfilmen vom Versammlungsgeschehen: Filmen und Aufzeichnen setzt gem. § 17 Abs. I HVersFG tatsächliche Anhaltspunkte voraus, die „die Annahme rechtfertigen, dass von der Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht“
  • Personenkontrollen ohne besondere Hürden: nach § 16 HVersFG können Kontrollen nur dann durchgeführt werden, wenn „Anhaltspunkte dafür, dass Waffen mitgeführt werden oder der Einsatz von [verbotenen] Gegenständen […] die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel unmittelbar gefährdet“ vorliegen

Haldenabdeckung des Kalibergs in Neuhof

14.03.2023

 

Im Rahmen der Diskussion um die Haldenabdeckung in Neuhof-Ellers ist es wichtig, nochmal darüber nachzudenken, warum Maßnahmen zur Verhinderung von salzigen Abwässern notwendig sind. Die Haldenabwässer durch den Kalibergbau von K+S wären ein riesiges Umweltproblem für unsere heimische Region, wenn sie nicht seit 2013 per Pipeline und zuvor mit täglich über 70 LKW zur Werra transportiert und eingeleitet würden. Unser Grund- und Trinkwasser würde versalzen, mit allen negativen Folgeschäden. Der Transport nach Philippsthal und die Einbringung in die Werra hat dieses Problem nicht gelöst, sondern nur verlagert. Das ist auf Dauer nicht hinnehmbar, zumal eine EU-Vertragsverletzungsklage im Raum stand. Seit die GRÜNEN das Umweltministerium übernommen haben, arbeitet die Koalition stetig daran, Ökologie und Ökonomie in der Kaliregion besser zu vereinbaren. Daher haben wir neben dem Schutz der Gewässer und des Grundwassers auch die Kaliproduktion im Blick, die weiterhin möglich sein wird.

 

Fest steht, die salzhaltigen Abwässer müssen weiterhin erheblich reduziert werden. Das Unternehmen K+S muss sich seiner Verantwortung bewusst sein, gemeinsam mit dem Land Hessen sowie mit der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG-Weser), an der Umsetzung der Maßnahmen zur vollständigen Reduktion von salzhaltigen Haldenwässer zu arbeiten. Der FGG Weser gehören neben Hessen auch Bayern, Niedersachsen, Bremen, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Thüringen an. K+S ist als Verursacher verpflichtet, die Kosten dieser Maßnahmen zu tragen und die Finanzierung durch entsprechende Sicherheitsleistungen auch über einen sehr langen Zeitraum zu sichern.

 

Ziel einer Haldenabdeckung ist es, die Entstehung salzhaltiger Haldenwässer durch Produktion und Niederschlag stark zu reduzieren, im Idealfall zu verhindern und somit Ewigkeitslasten zu vermeiden. Denn unabhängig, ob weiter Kali abgebaut wird oder nicht, entstehen durch Regen salzige Haldenwässer, und das die nächsten 700 bis 1000 Jahre. Es steht also außer Frage, dass etwas getan werden muss. Es gibt verschiedene Abdeckverfahren, wobei die sogenannte Dickschichtabdeckung als die aktuell Wirkungsvollste im Raum steht. Allerdings ist sie sehr aufwendig, denn der Monte Kali ist riesig.

 

Wenn eine Dickschichtabdeckung zum Tragen kommen sollte, müssten die Belastungen für Umwelt und Bevölkerung so gering wie möglich sein. Eine Bauzeit von über 100 Jahren ist nicht akzeptabel und über die Qualität das Deckmaterials sollte nochmals nachgedacht werden. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens könnten alle beteiligten Akteurinnen und Akteure Gehör finden: Träger öffentlicher Belange, also Kommunen und Landkreis aber auch Naturschutzbehörden und die Bevölkerung. Die Region hat über viele Jahrzehnte sehr stark wirtschaftlich vom Kaliabbau profitiert und wird dies auch weiterhin tun. K+S ist mit seinen 700 Mitarbeitenden und 50 Auszubildenden größter Arbeitgeber der Region. Ich verfolge die täglichen Zuspitzungen mit Sorge und setze mich für einen sachlichen und fachlich fundierten Dialog zwischen allen Beteiligten ein. Wir müssen alle an einem Strang ziehen, denn Wasser ist für uns alle ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. 

Lützerath- Was nun?

14.01.2023

 

Wäre Lützrath ohne den Kompromis mit RWE abgebaggert worden?

Ja. Ohne die ausverhandelte Vereinbarung wäre Lützerath ebenfalls abgebaggert worden. Zusätzlich wären aber auch fünf weitere Dörfer und drei Höfe abgebaggert worden. Ca. 500 Menschen hätten ihre Heimat verloren und NRW wäre erst 2038 aus der Kohle ausgestiegen. Wir haben dafür gesorgt, dass der Ausstieg 8 Jahre früher kommt!

 

Wurde das bestmögliche Ergebnis bei der Verhandlung im Mai 2022 erzielt?

Ich glaube, ja. Alle Verhandlungsspielräume wurden genutzt. 8 Jahre früher raus aus der Kohleverbrennung, womit 280 Mio. Tonnen CO² in der Erde verbleiben. Letztinstanzlich juristisch geklärt wurde aber auch, das Lützerath nicht erhalten bleiben kann.

 

Wozu wird die Kohle unter Lützerath gebraucht?

Durch den Angriffskrieg Putins auf die Ukraine wurde die westliche Welt in einen Wirtschaftskrieg hineingezogen. Seit Anfang 2023 sind wir endlich autark von russischen fossilen Energien. Das bedeutet aber für unsere Energiesicherheit, dass wir, um Gas zu sparen, mehr Kohle zur Verstromung einsetzen. Zum Glück haben wir derzeit einen milden Winter und die Lage hat sich etwas entspannt. Ein Zustand er sich auch schnell wieder umkehren kann. Wenn nicht in diesem Winter, dann ggf. im nächsten. 

 

Werden bis 2030 Mehremissionen durch die Kohleverbrennung erwartet?

Nein. Zwar werden die Kohlekraftzwerke aktuell mehr Kohle verbrennen. RWE muss aber CO² Zertifikate abgeben. Den Kraftwerksbetreiber*innen stehen somit bis 2030 weniger Zertifikate zur Verfügung. Das heißt, es wird in der zweiten Hälfte der 2020er Jahre weniger emittiert. Insgesamt kommt es also bis 2030 nicht zu mehr Emissionen.

 

Was bedeutet der Kohleausstieg 2030 für das 1,5 Grad-Ziel?

Der Kohleausstieg 2030 ist sehr wichtig, damit wir unsere Klimaziele im Energiesektor einhalten. Und er bringt uns auch dem 1,5 Grad Ziel ein gutes Stück näher. Der Energiesektor emittiert in Deutschland einen erheblichen Teil der jährlichen Emissionen. Jede der 280 Mio. Tonnen CO², die unter der Erde bleibt, ist deshalb eine gute Nachricht. Mit dem Ausstieg beenden wir das Kohlezeitalter in NRW und das acht Jahre früher als von der Vorgängerregierung geplant.

 

Was sagen die verschiedenen Studien?

Mehrere unabhängige Studien haben gezeigt, dass die Kohle unter Lützerath gebraucht wird und die "Halbinsel" nicht erhalten werden kann. Eine Studie des Beratungsunternehmens Aurora kommt zu einem anderen Schluss: Das dort simulierte Szenario, dem vor allem zugrunde liegt, dass die Kohle schnell unwirtschaftlich werde, ist zwar denkbar, aber eine andere Entwicklung ebenso. Die Kohlenachfrage für die Verstromung wurde sowohl vom Büro für Energiewirtschaft und Technische Planung (BET) im Auftrag der Landesregierung, als auch in Studien von Aurora Energy Research und FossilExit unabhängig voneinander berechnet. BET analysiert drei, Aurora zwei Nachfrageszenarien, wodurch sich unterschiedliche Spannbreiten der zukünftigen Nachfrage ergeben: BET schätzt die Nachfrage aus dem Tagebau Garzweiler auf 132-183, Aurora auf 116-124 und FossilExit in der aktuellsten Studie auf 120 Mt. Kohle. Die Wirtschaftlichkeit von Kohle unterliegt großen Schwankungen. Aurora kombiniert in seinen Szenario zwei für den Kohleeinsatz nachteilige Faktoren: einen niedrigen Gaspreis- und somit Strompreis sowie eine geringere Stromnachfrage. Diese marktwirtschaftlichen Schwankungen sind keine verlässliche Basis. Deshalb: besser den Kohleausstieg 2030.

 

Meine Einschätzung: 

Ich hätte mir eine andere Lage gewünscht. Lützerath ist ein Symbol für eine jahrzehntelange Fehlentwicklung im Energiemarkt. Verantwortlich hierfür sind CDU, SPD und FDP die verzögerten und ausbremsten. Wir Grünen sind die einzigen, die realistische Szenarien entwickeln, wie man aus der Kohle und der Verbrennung fossiler Brennstoffe herauskommen kann. Wir Grüne engagieren uns für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Zukunftstechnologie Wasserstoff. Ich hoffe, dass sich die vielen friedlichen Demonstrant*innen in Lützerath nicht von einigen wenigen aufhetzen und anstacheln lassen. Demonstrieren ist ein Grundrecht, Steine und Molotows werfen eben nicht. Bleibt gesund und achtet die Gesundheit der anderen.

Weitere Infos:

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Hessen bekommt erstmals ein Klimagesetz

12.10.2022

 

Erstmalig soll es in Hessen ein Klimagesetz geben, welches Rahmenbedingungen und Ziele für das Erreichen der Klimaneutralität festlegt. Das übergeordnete Ziel des Gesetzeswurfes ist die Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst 1,5 Grad Celsius, gegenüber dem vorindustriellen Niveau. Im Plenum des Hessischen Landtags wurde am Mittwoch in erster Lesung über das Gesetz von uns GRÜNEN und der CDU beraten.

 

Dieses sogenannte Rahmengesetz hat eine große Bedeutung. Hierin werden keine einzelnen Maßnahmen oder sonstigen Details geregelt. Dies geschieht unter anderem mit einer neuen Fassung des Klimaplans, der nach dem Durchlaufen eines Beteiligungsprozesses noch Ende 2022 verabschiedet werden soll, und in den entsprechenden Fachgesetzen, wie beispielsweise dem Energiegesetz. Das Klimagesetz dient vor allem dazu, die Einhaltung der Klimaziele gesetzlich zu verankern und es nicht bei einer bloßen Absichtserklärung zu belassen. Außerdem müssen sich ressortübergreifend alle künftigen Gesetzesvorhaben einem "Klimacheck" unterziehen, wo die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Klimaerhitzung hin überprüft werden.

 

Die Aufteilung in ein rahmengebendes Klimagesetz und nachfolgende Regelungen, wie der Klimaplan, ermöglicht es unserem Bundesland die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele bei neuen Entwicklungen oder Erkenntnissen zügig anzupassen. Die Anpassung wird auch auf einem regelmäßigen Monitoring basieren, welches die jährlich erscheinende Treibhausgasbilanz sowie Prognosen berücksichtigt. Im Falle von Zielabweichungen muss dann unverzüglich im jeweils zuständigen Ressort nachgesteuert werden.

  

Als kommunalpolitischer Sprecher ist es mir wichtig auch die Rolle der Kommunen zu betonen. Alle Verwaltungsebenen in Hessen müssen gemeinsam an der Erreichung der Klimaschutzziele arbeiten. Den Kommunen kommt bei der konkreten Umsetzung eine besondere Rolle zu. Das Land wird die Kommunen dabei unterstützen, wird dann allerdings auch bei höherer Förderung Mindeststandards einfordern. Mit dem Klimagesetz erhalten die Kommunen Planungssicherheit und zuverlässige Förderungen für die eigenen Klimaschutzaktivitäten.

Statement: Landkreis Fulda ist tolerant und aufgeschlossen

06.05.2022

 

Als Landtagsabgeordneter und Mitglied der Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Fuldaer Kreistag, äußere ich mich zum Flugblatt dreier FDP-PolitikerInnen aus Tann (Rhön) gegen Menschen mit Behinderung:

 

„Die Äußerungen der drei FDP-KommunalpolitikerInnen sind in höchstem Maße diskriminierend und passen nicht zu einem toleranten und aufgeschlossenen Fuldaer Landkreis. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist heutzutage eine unumstrittene Anforderung an eine gleichwertige Gesellschaft. Frappierend genug, dass Inklusion noch nicht in allen Bereichen der Gesellschaft und der Arbeitswelt funktioniert. Die Präsenz der Menschen mit Behinderung im Tanner Zentrum ist Ausdruck gelebter Inklusion. Dass die drei Tanner FDP-PolitikerInnen dies schriftlich und mit diskriminierenden Formulierungen unterbinden wollen, ist nicht akzeptabel. Ich fordere von diesen Personen, klar und zügig Konsequenzen zu ziehen. Eine Entschuldigung allein reicht nicht aus.“

GRÜN SPRICHT! Es brennt - und keine*r kommt?!

04.05.2022

 

Als feuerwehrpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich mich anlässlich des Internationalen Tags der Feuerwehrleute am 4. Mai wie folgt geäußert:

 

„Die Mehrheit der hessischen Feuerwehrleute ist ehrenamtlich aktiv. Daher sind Wertschätzung und die richtigen Rahmenbedingungen für das Engagement von rund 80.000 Hess*innen bei den Feuerwehren enorm wichtig. Denn ohne sie wäre keine flächendeckende und zuverlässige Brandschutz- und Rettungsversorgung in Stadt und Land möglich. Rund 3,2 Millionen Euro fließen jedes Jahr allein in diese Ehrenamtsförderung. Mit einer Arbeitgeberumfrage soll ermittelt werden, wie die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf verbessert werden kann. Ziel GRÜNER Politik ist die Erhöhung der Anzahl der weiblichen Feuerwehrleute und derer mit Migrationshintergrund. Denn die freiwilligen Feuerwehren brauchen motivierten Nachwuchs, damit Hessen auch künftig eine zuverlässige und stets einsatzbereite Feuerwehr gewährleistet.“

 

GRÜN SPRICHT! Zweite Förderrunde für die Zukunft der Innenstädte

05.04.2022

 

Als Sprecher für den Mittelstand der GRÜNEN Landtagsfraktion Hessen habe ich mich zur 2. Ausschreibung des Landesförderprogramms für Ortskerne und Zentren geäußert:

 

„Unsere Innenstädte sollen nach zwei Jahren Pandemie wieder erblühen. Deshalb gibt es dieses Jahr weitere 10 Millionen für das Landesprogramm 'Zukunft Innenstadt'. Damit können in einer zweiten Runde des Programms bis zu drei Projekte einer Kommune gefördert werden. Hierbei ist Kreativität gefragt, denn die Projekte sollen nicht nur mit Bürger*innen gemeinsam entwickelt werden, sondern auch Ideen für die neue Nutzung von Gebäuden und Freiflächen schaffen. Bewerbungsfrist ist der 16. Mai.“

 Weitere Informationen sind hier zu finden.

Appell: Erhalt der VR Bank Filiale in Ehrenberg (Rhön)

06.12.2021

 

Anlässlich der geplanten Schließung der VR Bank Filiale in Ehrenberg (Rhön) und der Abschaffung des Geldautomaten,  habe ich mich mit einem Appell an den Vorstand der VR-Bank Fulda gewandt.

 

"Ich bitte ich Sie die Entscheidung nochmals gründlich zu überdenken. Zu den Gründen:

Als tourismuspolitischer Sprecher meiner Fraktion weiß ich um die Bedeutung einer guten Infrastruktur in touristischen Gegenden, zu denen Ehrenberg zweifelsfrei gehört. Die Attraktivität einer ländlichen Destination definiert sich nicht nur durch schöne Natur oder Aktivitäten, sondern auch durch guten und umfassenden Service, wozu die Möglichkeit des Bargeldabhebens sicherlich zählt. Schließlich sollen die touristischen Gäste in der Region konsumieren und investieren und damit die Wertschöpfung vor Ort erhöhen.

 

In einer ländlich geprägten Kommune wie Ehrenberg (Rhön) und die umliegenden Dörfer ist die Daseinsfürsorge für die Bürgerinnen und Bürger, oftmals höheren Alters, eine zentrale Zukunftsaufgabe. Die hessische Landesregierung stellt sich dieser Herausforderung mit zahlreichen Förderprogrammen und Investitionen in den ländlichen Raum. Die Volksbanken Raiffeisenbanken stehen mit ihrer genossenschaftlichen Tradition an der Seite der Bürgerinnen und Bürger und sind in diesem Sinne ebenfalls für die Daseinsfürsorge vor Ort mitverantwortlich. Werden Sie dieser Verantwortung gerecht und erhalten Sie die einzig noch verbliebene Bankfiliale in Ehrenberg (Rhön).

 

In der Eigendarstellung auf Ihrer Internetseite ist zu lesen:

Wir sind mitgliederverpflichtet […] Die Interessen unserer Mitglieder stehen vor der Gewinnmaximierung.“

Oder auch

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer der Mensch.“ (Link Quelle)

Wenn ich und die Bürgerinnen und Bürger von Ehrenberg (Rhön) diese Aussagen ernst nehmen sollen, darf es eine Schließung der Filiale mitsamt des Abbaus des Geldautomaten nicht geben. Sie gehen seit über 160 Jahren den Weg einer bürgernahen und verantwortungsbewussten Bank. Dieses Image würde durch leichtfertige Schließungsentscheidungen bröckeln. Bitte besinnen Sie sich daher auf Ihre Identität und sein Sie den Ehrenberger Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin ein verlässlicher, bürgernaher Partner."

GRÜN SPRICHT! Hessen unterstützt und würdigt Ehrenamtliche

Als feuerwehrpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich mich anlässlich des Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember 2021 geäußert:

 

„Landesweit setzen sich rund 2 Millionen Ehrenamtliche in ihrer Freizeit für andere Menschen ein: Ob im Sport, in der Integration, in der Kulturarbeit, für ältere Menschen oder im Brand- und Katastrophenschutz. In diesem Bereich sind sogar 97 Prozent der Einsatzkräfte auf rein ehrenamtlicher Basis tätig. Allen Ehrenamtlichen gebührt große Anerkennung. Hessen würdigt und fördert dieses Engagement mit zahlreichen Instrumenten: finanzielle Förderungen wie die Programme „Weiterführung der Vereinsarbeit“ und „Ehrenamt digitalisiert“, Anerkennungen durch die Ehrenamts-Card oder den Wettbewerb „Mein Ehrenamt - Mein Moment“. Außerdem investiert Hessen in die Qualität des ehrenamtlichen Engagements beispielsweise mit qualifizierten Integrationslots*innen. Ohne ehrenamtlich würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren.“

GRÜN SPRICHT! Noch nicht über dem Berg - Hessischer Tourismus und Corona

Im Wirtschaftsausschuss des Hessischen Landtags wurde am 24. November 2021 über Tourismus und Corona diskutiert. Als tourismuspolitischer Sprecher habe ich mich positioniert:

 

 „Während die Corona-Inzidenzen wieder steigen, und die Menschen in der Tourismus-Branche zunehmend sorgenvoll auf den Dezember blicken, erklärt die SPD in ihrem heutigen Antrag die Pandemie verantwortungslos für beendet. Wir GRÜNE hingegen machen in der heutigen Debatte den Vorschlag, dass wir die Mitarbeiter*innen und Unternehmer*innen im touristischen Bereich, die Hessen überhaupt erst zu einer der attraktivsten Destinationen in Europa machen, nicht im Stich lassen werden. Die aktuelle Verlängerung der Mikroliquidität ist nur ein Beispiel dafür, dass wir die Situation im Sinne der Branche im Auge behalten und bei Bedarf rasch helfen werden.“

GRÜN SPRICHT! Verleihung des Hessischen Tourismuspreises

04.11.2021

 

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Tourismus habe ich mich anlässlich der Verleihung des Hessischen Tourismuspreises 2021 geäußert:

 

„Unser Bundesland ist geprägt von Natur, Großstadt, Landidylle, Geschichte und noch viel mehr – diese Vielfalt macht es zum natürlichen Hotspot für fast jede Art von Urlaub. Doch ohne die richtigen Projekte, Innovationen und Angebote, funktioniert auch die schönste Destination nur halb so gut. Der TYPISCH HESSISCH AWARD zeichnet die besten Projekte in Hessen aus, und nimmt dabei auch Aspekte wie Nachhaltigkeit oder Inklusion in den Fokus. Wir gratulieren den Preisträgern aus Frankfurt, Rüdesheim und Edermünde zum hochverdienten Award und freuen uns, die Preisträger-Angebote schnellstmöglich auszuprobieren.

 

Zwei von insgesamt sechs Nominierten kommen aus dem Landkreis Fulda. Zum einen waren die Himmelsschauplätze im Biosphärenreservat Rhön um den Award im Rennen. Sabine Frank vom Sternenpark im Biosphärenreservat Rhön des Landkreises Fulda nahm in Wiesbaden die Nominierten-Auszeichnung entgegen. Mit dem Genussgasthof Fuldaquelle in Obernhausen bei Gersfeld und ihrem Angebot „Eine Rhön für alle“ wurde ein inklusives Tourismusangebot in den Favoritenkreis gewählt. Blinde und sehbehinderte Naturfreundinnen und –freunde können hier mit einer Assistenz im Rahmen von Genusswanderungen und Aktivitäten das Biosphärenreservat Rhön erleben. Insgesamt gingen 44 Bewerbungen ein, sodass der Landkreis Fulda mit gleich zwei Platzierungen unter den besten sechs sehr zufrieden sein kann.“

GRÜN SPRICHT! Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ und Kommunalpreis

08.09.2021

 

Mein Statement als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Kommunales und Mittelstand:

 

„Mit dem 27 Millionen Euro schweren Landesprogramm ‚Zukunft Innenstadt‘, von dem 110

Kommunen mit ihren guten Konzepten profitieren, und der Vergabe des Kommunalpreises

für besonders gelungene City-Revitalisierungskonzepte in Offenbach, Rüsselsheim und

Eschwege, gewinnt der Kampf für attraktivere Ortsmitten in Hessen weiter an Dynamik. Die

Investitionen können Initialzündung sein, um unsere Zentren im Rennen um die Gunst der

Bürger*innen gegen Onlinehandel und Handel auf der ‚grüne Wiese‘ wieder in Führung gehen

zu lassen. Lebendige Zentren in Mixed-Use, mehr Grünflächen, weniger Autos, ein starker

Handel, Gastronomie und soziokulturelle Angebote bilden die richtige Mischung, die einzig

und allein unsere lokalen Händler, Gastronomen und Menschen vor Ort in Hessens

Kommunen bieten können.“

 

Weitere Infos zum Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ unter:

nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de

GRÜN SPRICHT! Ausbildungsplatz? Check! Der Sommer kann kommen!

28.06.2021

Anlässlich der "Woche der Ausbildung" habe ich mich als Sprecher für Mittelstand und Handwerk der GRÜNEN Landtagsfraktion geäußert:

 

„Anderthalb Corona-Jahre waren für die jungen Menschen im Land besonders in Sachen Berufsstart schwierig. Der Grund: Kaum Praktika oder Jobmessen und Zurückhaltung bei den Arbeitgeber*innen. Die vom hessischen Bündnis Ausbildung einberufene ‚Woche der Ausbildung‘ unter dem Motto ‚Nicht ohne Ausbildungsplatz in die Ferien‘ ist das richtige Signal an die hessischen Berufsanfänger*innen. Nun kommt es darauf an, diesen Fachkräften der Zukunft eine berufliche Perspektive zu geben, um ihnen und den Betrieben einen entspannten Sommer zu ermöglichen. Ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Die duale Ausbildung ist ein toller, praxisorientierter Karrierekickstart. Ich bin mir sicher, dass wenn die hessische Wirtschaft nach Corona wieder anzieht, werdet ihr alle gebraucht.“

GRÜN SPRICHT! Duale Ausbildung:  So geht’s trotz Corona rein ins Berufsleben!

09.06.2021

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Mittelstand und Handwerk habe ich mich wie folgt geäußert:

 

„Die Ausbildungskampagne „Dual goes digital“ sorgt dafür, dass zum Beispiel Influencer*innen ihre Reichweite nutzen, um auf die Chancen einer dualen Ausbildung aufmerksam zu machen. So werden die jungen Menschen dort abgeholt, wo sie sind. Eine Berufsausbildung in Deutschland genießt international einen hervorragenden Ruf, schützt vor Arbeitslosigkeit und öffnet Chancen, vom eigenen Betrieb bis hin zum Studium. Deshalb werden die hessischen Betriebe über ein eigenes Förderprogramm zur Verbundausbildung mit mehr als 9 Millionen Euro aus dem Neuen Hessenplan gefördert. Das ist gut investiertes Geld gegen den Fachkräftemangel und in die Zukunft der jungen Menschen in Hessen!“

Petition zur Veröffentlichung der NSU-Akten: das Spannungsfeld aus Informationsbedürfnis und Schutzerfordernissen

20.05.2021

Zunächst einmal ist festzustellen: Die Petition zur Veröffentlichung der NSU-Akten ist, entgegen anderweitiger Behauptungen, nicht von CDU und uns GRÜNEN im Petitionsausschuss abgelehnt worden, sondern wird vom Landtag weiterbearbeitet. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat im Ausschuss nicht gegen die Petition gestimmt, sondern diese an den Landtag zur weiteren Bearbeitung verwiesen. SPD und LINKE haben im 74. Plenum am 19.05.2021 dagegen gestimmt.

 

Worum geht es im Kern der aktuellen Debatte?

Der Debatte um die Veröffentlichung der Akten liegen zwei konträre Anliegen zu Grunde: das berechtigte Informationsbedürfnis über den Inhalt der Akten seitens der Petent*innen einerseits. Andererseits das ebenso berechtige Interesse, dass als geheim eingestufte Akten nicht der allgemeinen Veröffentlichung preisgegeben werden. Die Ermittlungsarbeit der Geheimdienste ist nun mal geheim, dafür haben wir den Geheimdiensten aus gutem Grund rechtliche Rahmenbedingungen eingeräumt, um andere Recherchemethoden als die der polizeilichen Ermittlungsbehörden zu ermöglichen. Als Folge dessen entsteht ein besonderes Sicherheitsbedürfnis der Informant*innen, Zeug*innen, Ermittler*innen, Angehörigen, V-Leute und weiteren.

 

Warum halten wir GRÜNE die Forderungen von SPD und LINKE für falsch?

SPD und LINKE machen es sich mit ihren populistischen Forderungen deutlich zu leicht. Denn sie beantworten keine der zentralen Fragen, die im Zuge einer unbedachten Veröffentlichung auf uns zukommen würden und verschiedenste Personengruppen in Bedrängnis, wenn nicht in Lebensgefahr, bringen könnten. Dazu gehören: Wie können Informant*innen über die rechte Szene und deren Angehörige geschützt und Gefahr für deren Leib und Leben ausgeschlossen werden? Wie kann verhindert werden, dass Rechtsextremist*innen durch die Veröffentlichung Kenntnisse über Methoden und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes erlangen? Wie kann also verhindert werden, dass durch die Veröffentlichung der Akten der Kampf gegen verfassungsfeindliche Aktivitäten erschwert wird?

 

Ist eine Schwärzung von Namen hilfreich?

Ob teilweise geschwärzte Akten eine Lösung sein können, muss diskutiert werden. Jedoch stellt eine alleinige Schwärzung der Namen keine ausreichende Prävention gegen die oben aufgeworfenen Fragen dar. Weitere Inhalte, die im ermittelten Umfeld stehen, müssten unleserlich gemacht werden. Ein konkretes Beispiel: fünf Leute treffen sich, ein Name ist geschwärzt; jede*r aus dem Dunstkreis weiß nun, welche Person gemeint ist. Also müssten teils ganze Sätze oder Passagen geschwärzt werden, was wiederum zu Mutmaßungen führen, Verschwörungstheorien dienen und damit nicht zur Transparenz beitragen würde. So geschehen im NSU-Untersuchungsausschuss des Landtages, wo sich geschwärzte Akten als nicht geeignet erwiesen haben. Denn zwangsläufig wird immer die Frage aufgeworfen, ob tatsächlich nur das geschwärzt wurde, was geschwärzt werden musste.

 

Bedeutet »geheim« eine völlige Intransparenz?

Die geheime Einstufung der betreffenden Akten bedeutet nicht, dass diese für niemanden einsehbar sind. Im Gegenteil: sie unterliegen der parlamentarischen Kontrolle und konnten bereits im NSU-Untersuchungsausschusses der vergangenen Legislaturperiode von allen Mitgliedern eingesehen werden. Alle Fraktionen haben aus diesen Akten ihre Schlussfolgerungen gezogen, die im öffentlichen Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses übrigens für alle nachlesbar sind (http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/1/06611.pdf).  Die gleiche Möglichkeit zur Einsichtnahme haben die Ausschussmitglieder im laufenden Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke sowie den Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission. Bislang haben wir von keine*r SPD- oder LINKEN-Abgeordnete*n öffentliche Verlautbarung über skandalöse oder unrechtmäßige Inhalte dieser Akten gehört. Ebenso wären wir GRÜNEN, sollte es solche Inhalte geben, diesen natürlich nachgegangen. Ich gehe derzeit davon aus, dass es keine neuen Informationen gibt, die zu beanstanden sind.

 

Gab es öffentliche Entschuldigungen?

Unbestritten ist, dass in der Ermittlungsarbeit rund um den NSU große Fehler gemacht wurden. Falsch ist jedoch die Behauptung, dass es keine öffentlichen Entschuldigungen bei den Opfern und deren Familien gegeben hätte. Im Jahr 2014 hat sich die damalige thüringische Ministerpräsidentin Christiane Lieberknecht bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt. Bereits 2012 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die Angehörigen der ermordeten Menschen für falsche Verdächtigungen der Ermittlungsbehörden um Verzeihung gebeten.

 

Wie geht es nun weiter?

Es sollte nun deutlich geworden sein, warum der Ausschuss nicht einfach die Berücksichtigung der Petition beschließen kann. Es erscheint deshalb mehr als befremdlich, dass die SPD dennoch wider besseren Wissens ein anderes Votum vorgeschlagen hat. In der Plenardebatte hat sie allerdings eingeräumt, dass die Akten nicht einfach so 1:1 veröffentlicht werden können. Der Petitionsausschuss spricht Empfehlung auf Grundlage der geltenden Regeln aus – ob sie einem gefallen oder nicht. Auf Basis dieser Regeln wollen wir GRÜNEN gemeinsam mit den Petent*innen nach Möglichkeiten suchen, dem Spannungsfeld aus Informationsbedürfnis und Schutzerfordernissen gerecht zu werden. Außerdem bieten wir den Petent*innen ein Gespräch mit unseren Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz an.

Als einzige Partei hat die AFD einen Antrag eingebracht, die NSU-Akten frei zugeben und ihn aus taktischen Gründen zur Beratung in den Ausschuss verwiesen. Wie werden SPD und LINKE da abstimmen?  Der Versuch, uns Grüne in ein schlechtes Licht zu rücken, ist wohl dem beginnenden Bundestags-Wahlkampf geschuldet.

 

Exkurs: Was ist mit „NSU-Akten“ gemeint?

Der Begriff „NSU-Akten“ wird mehrdeutig verwendet. Formal umfassen die Akten des Untersuchungsausschusses zum NSU über 2000 Akten. Meistens wird der Begriff jedoch synonym für zwei Aktenprüfungsberichte des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) aus den Jahren 2012 und 2013. Der damalige Innenminister Boris Rhein hatte diese nach der Enttarnung des NSU in Auftrag gegeben. Das Ziel war, sämtliche Aktenbestände auf Hinweise zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe und ihren Straftaten zu prüfen. Diese Berichte wurden vor allem wegen ihrer Anlagen als „geheim“ eingestuft. Die Auswertung dieser Akten, ist im öffentlichen Abschlussbericht des Untersuchungsberichts nachzuvollziehen.

GRÜN SPRICHT: Hessens Feuerwehren auch in der Pandemie einsatzfähig

04.05.2021

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Feuerwehr habe ich mich anlässlich des Internationalen Tages der Feuerwehrleute am 4. Mai geäußert:

 

„Wir haben die Garantiesumme für den Brandschutz im vergangenen Jahr noch einmal von 40 auf 41 Millionen Euro erhöht. Das zeigt, wie wichtig uns die vielen Ehrenamtlichen der rund 2.430 Orts- und Stadtteilfeuerwehren und die rund 1.900 hauptamtlichen Feuerwehrbeamt*innen in Hessen sind. Für die Aus- und Fortbildung wurde eine bislang einmalige, digitale Lernwelt geschaffen, die auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie die Fortführung der Ausbildungsaktivitäten ermöglicht. Zudem wird auf eine gute Standortausbildung vor Ort weiterhin sehr großen Wert gelegt. Jährlich fließen rund 3,2 Millionen Euro in die Ehrenamtsförderung, so dass den hessischen Feuerwehren fortlaufend eine Vielzahl an motivierten Nachwuchskräften zur Verfügung stehen. Diese erhalten eine hochwertige Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule in Kassel sowie am Jugendfeuerwehr-Ausbildungszentrum in Marburg, finanziert mit jährlich rund 16 Millionen Euro. Derzeit wird in beiden Zentren überwiegend digital unterrichtet. Sobald sich die Impfsituation und das Pandemiegeschehen entspannen, wird wieder in Präsenz unterrichtet.“

Corona-Schutzimpfungen für Feuerwehrangehörige

23.04.2021

Die Feuerwehren in Hessen mit ihren über 2.430 Orts- und Stadtteilfeuerwehren (freiwillige Feuerwehren) sowie rund 1.900 Feuerwehrbeamt*innen sind, wie alle Teile der Bevölkerung, von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie stark betroffen. So musste der Lehr- und Ausbildungsbetrieb zeitweise unterbrochen werden. Aber neue Wege bei den Ausbildungsaktivitäten mit kleinen Gruppen unter besonderer Vorsicht und Sicherheit in Absprache mit der Unfallkasse Hessen (UHK) und immer mehr Online-Formate (Grundausbildungslehrgang, Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“, Lehrgang „Sprechfunker" und weitere) sind im Einsatz. Außerdem werden Schutz- und Hygienemaßnahmen seit Ausbruch der Pandemie in die Einsatzsituationen integriert. All dies ist bei den hessischen Berufs- und freiwilligen Feuerwehren bislang sehr gut umgesetzt worden.

 

Hessen steht hinter der Coronavirus-Impfverordnung, die die Priorisierung der Impfung bundesweit in der Bevölkerung festlegt. Gemäß §4 Abs. 1 Ziff. 4b sind die Einsatzkräfte Teil der Priorisierungsgruppe 3. Jetzt wird die Prio-Gruppe 3 eröffnet und jetzt können sich Feuerwehren melden. Die Feuerwehren sollen hierzu vorbereitend Listen mit Einsatzkräften erstellen, um eine zügige Impfung zu gewährleisten. Die jeweiligen Kreisbrandinspektoren sind hierüber unterrichtet worden. In Absprache mit den Impfzentren ist es außerdem möglich, mittels der Übersichtslisten Impfrestdosen an Angehörige der Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten zu vermitteln.

 

Ziel der Ausgestaltung der Priorisierungen ist in allererster Linie der Schutz von besonders vulnerablen Gruppen. Darunter sind ältere Menschen, Vorerkrankte und Menschen mit Beeinträchtigung. Der starke Rückgang von schweren Corona-Erkrankungen und Sterbefällen in der Personengruppen über 80 Jahre bestätigt diesen Weg. Derzeit liegt der Fokus auf der Personengruppe ab 70 Jahren (2. Priorisierungsgruppe, u.a. auch mit Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Demenzerkrankte etc.), demnächst auch ab 60 Jahren für den Impfstoff AstraZeneca.

 

Die Feuerwehr ist Teil der kritischen Infrastruktur und braucht deshalb selbstverständlich besondere Unterstützung. Das Land ermöglicht dies mit verschiedenen Maßnahmenpaketen. Dazu gehört eine grundsätzliche Priorisierung bei den Schutzimpfungen, indem die Feuerwehren an dritter Position eingruppiert sind damit zeitnah geimpft werden. Des Weiteren werden den hessischen Feuerwehren (und Katastrophenschutzeinheiten) insgesamt 600.000 PoC-Corona-Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung zur Verfügung gestellt. Besonderen Fokus hat die Hessische Landesregierung auch auf die Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten gelegt. An der Hessischen Landesfeuerwehrschule (HLFS) wurde bereits im vergangenen Jahr eine digitale Lernplattform entwickelt, die umfangreiche Lehr- und Lernunterlagen speziell für die Standortausbildung anbietet und zudem Lehrgänge und Seminare auf Kreisebene miteinbezieht. Landkreise können außerdem eigene e-Learning-Angebote erstellen. Im Landkreis Fulda wurde erst kürzlich die „Feuerwehrausbildung 2.0“ eingeläutet, indem eine Liveausbildung aus dem neueingerichteten Videostudio des Kreisfeuerverbandes mit den Teilnehmenden vor den Bildschirmen stattfindet (Fuldaer Marktkorb vom 17.04.2021). Das Landesförderprogramm „Gemeinsam Aktiv – Bürgerengagement in Hessen“ unterstütze diesen Aufbau.

 

Ich verstehe den Wunsch der Feuerwehrleute, wie auch großer Teile der Gesamtbevölkerung, sich möglichst schnell vor den Gesundheitsgefahren des Corona-Virus schützen zu wollen. Ich appelliere jedoch an die Solidarität und bitte noch um etwas Geduld.  Mit zunehmender Verfügbarkeit verschiedener Impfstoffe wird auch eine schnellere Verimpfung innerhalb der gesamten Bevölkerung zum Tragen kommen.

Markus Hofmann zu den Corona-Öffnungs-Forderungen der Fuldaer CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung

10.03.2021

„Als mittelstandspolitischer Sprecher meiner GRÜNEN Landtagsfraktion kann ich die immer größeren Sorgen und Nöte im Handel, in der Gastronomie und in der Kulturbranche sehr gut verstehen. Nach einem langen Lockdown-Winter wünschen sich Inhaber*innen und Beschäftige nichts mehr, als endlich wieder der Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und das eigene Einkommen zu erwirtschaften.

 

Dennoch, der Blick auf die bundesweit stagnierenden und im Landkreis Fulda sogar wieder deutlich ansteigenden Corona-Inzidenzen lassen keinen Raum für Experimente. Die Forderung der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) im Kreis Fulda muss ich in diesem Kontext als Experiment bezeichnen, denn die Ausgangslage für noch weitergehende Lockerungen, als jüngst von der Hessischen Landesregierung beschlossen, ist instabil. Zum einen ist die Testsituation diffus: Testzentren öffnen erst nach und nach, lediglich ein kostenfreier Test pro Woche pro Bürger*in ist möglich, Selbsttest sind in kleineren Mengen verfügbar, bergen jedoch das Risiko einer nicht sachgemäßen Durchführung und damit höchst unsicheren Ergebnissen, die vorgeschlagenen Testbändchen halte ich für zu leicht manipulierbar. Zum anderen gibt die ansteigende Impfquote zwar Hoffnung, dass vulnerable Gruppen immer besser geschützt sind, dennoch sind wir weit entfernt von einem flächendeckenden Schutz. Erst wenn jedem Bürger und jeder Bürgerin ein Impfangebot gemacht werden kann, lässt es der Grundsatz der Gleichbehandlung zu, eine Privilegierung für Geimpfte seitens des Gesetzgeber einzuführen. Eine Zweiklassengesellschaft ist keine gute Lösung.

 

Wir befinden uns nur wenige Wochen vor Beginn der wärmeren Jahreszeit, wo erfahrungsgemäß die Inzidenzen niedrig sind und Lockerungen flächendeckend und umfassend möglich werden. Ich appelliere an alle wirtschaftlich Betroffenen und an alle Bürger*innen noch etwas durchzuhalten. Die Öffnungsstrategie des Landes Hessen gibt Mut und Orientierung für die kommenden Wochen."

 

Zur Vollständigkeit hier der Artikel mit den Forderungen der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT).

Jahrestag des Anschlags in Hanau: Statement zu den Konsequenzen

19.02.2021

Der Jahrestag des rassistischen Anschlags von Hanau jährt sich. Im Zusammenhang mit dieser grausamen Tat sind noch viele Fragen offen. Der  Bundesgeneralanwalt sowie das Bundeskriminalamt führen die Ermittlungen seit dem 20.02.2020. Ein abschließendes Ergebnis wird im ersten Quartal 2021 erwartet. Alle Beteiligten haben schon jetzt signalisiert, dass sie mit den Opfern, Hinterbliebenen und ihren Vertretern alle wichtigen Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden teilen werden.

 

In diesem Statement positioniere ich mich zu Vorwürfen, die in den letzten Monaten gegenüber der Polizei und Politik immer wieder vorgebracht wurden. Gleichzeitig zeige ich auf, dass seit dem Anschlag zahlreiche Maßnahmen ergriffen wurden, um den Opfern, den Hinterbliebenen der getöteten Opfer und den BürgerInnen der Stadt Hanau bei der Bewältigung der schrecklichen Tat Unterstützung zu geben.

 

Doch eines muss uns allen klar sein: Kein Geld der Welt wird den Verlust eines Menschen ersetzen können, kein Geld der Welt lindert den schmerzlichen Verlust einer Tochter, eines Sohnes, einer Schwester oder Bruders. Die Tat nach Hanau hat Hessen verändert. Wir sind alle aufgefordert im täglichen Sprechen und Handeln gegen jede Form des Rassismus und Extremismus einzutreten.

 

Das vollständige Statement steht hier zum Download bereit: 

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GRÜN SPRICHT: Appell an alle Unternehmen und Verwaltungen

04.02.2021

Als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und Sprecher für den Mittelstand der Fraktion habe ich im Plenum zum Thema Homeoffice als ein Beitrag zur Senkung des Infektionsgeschehens gesprochen:

 

„Die zunehmende Digitalisierung und der Corona-Virus machen es möglich: Viele Menschen können von Zuhause arbeiten. Dort, wo es möglich und sinnvoll ist, sollte das Homeoffice auch genutzt werden. Kontakte einzuschränken ist der wichtigste Beitrag in pandemischen Zeiten. Die neue Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums gibt Unternehmen vor, alle Maßnahmen durchzuführen, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen zu minimieren. Viele Unternehmen und Ämter tun das und schicken ihre Mitarbeiter*innen ins Homeoffice, um sie zu schützen. Das ist verantwortungsvoll und besonnen.“

GRÜN SPRICHT: Synthetischer Treibstoff: Made in Hessen

04.02.2021

Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses habe ich im Plenum zur Power-to-Liquid-Technologie als

Baustein zur Bewältigung der Klimakrise gesprochen:

 

„Rund um den Technik-Standort Frankfurt findet sich immer mehr Expertise im Bereich Power-to-Liquid-Forschung und Produktion. Künstliche Kraftstoffe können einen Beitrag leisten, um klimafreundliche Antriebe zu ermöglichen. Zum Beispiel im bisher klimaschädlichen Flugverkehr. Hier kann man Kerosin durch synthetische Kraftstoffe ersetzen. Die Herstellung von geplanten 4,6 Millionen Litern in 2022 wird energieintensiv sein, so dass der Einsatz im automobilen Individualverkehr ausgeschlossen werden kann schließen kann. Auch das Power-and-Biogas-to-Liquid-Verfahren ist ein Baustein von vielen, um klimaschädliche Emissionen zu verringern. Um sinkende CO² Werte zu erreichen, sind aber weiterhin der Umstieg vom Kurzstrecken-Flug auf Bahnverkehr sowie die bessere Nutzung des ÖPNV sinnvoll, aber auch technische Innovationen und der Einsatz entsprechender Technik.“

GRÜN SPRICHT: Gesetz zur Stärkung von innerstädtischen Geschäftsquartieren (INGE)

03.02.2021

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Mittelstand und Kommunales habe ich im Plenum zur gezielten Unterstützung für Hessens Innenstädte gesprochen:

 

„Hessens Innenstädte stehen nicht nur seit Corona unter enormen Herausforderungen.

Das Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere (INGE) ist ein erprobtes Mittel zur Unterstützung der Innenstädte. Seit mehreren Jahren wirkt dieses Gesetz durch die Möglichkeiten, Einzelhandel, Gewerbe und Hauseigentümer*innen darin zu unterstützen, Innenstädte zu modernisieren und zu verbessern: Durch Aufwertung und Belebung des öffentlichen Straßenraums, Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und -gestaltung, Quartiersmarketing und die Durchführungen von Events sind Beispiele, die durch INGE möglich sind. Das Gesetz war zeitlich befristet und wird nun nach positiver Bewertung aller fachlich betroffenen Stellen um sieben weitere Jahre verlängert. Die große Akzeptanz dieses Gesetzes spiegelt sich in der Beurteilung vieler Praktiker*innen wieder. INGE wird ein weiterer Baustein sein, um unsere Innenstädte zu entwickeln.“

Verbot von Reichkriegsflaggen: Anschuldigungen sind beleidigend und unbegründet

22.01.2021

Okay, die plumpe Meinungsmache der SPD kenne ich nach mittlerweile zwei Jahren im Hessischen Landtag. Erneut trägt der vereinfachende und undifferenzierte Post der SPD Fraktion zur Ablehnung ihres Antrags (Verbot von Reichs- und Reichskriegsflaggen) durch die Mehrheit der Fraktionen im Landtag nicht zur Aufwertung der öffentlichen Debatte bei, sondern dient vermutlich schlicht dem verzweifelten Dauerwahlkampf der SPD Landtagsfraktion.

 

Gleichsam macht mich die darauffolgende Denunziation durch den Fuldaer Verein „Bündnis Fulda stellt sich quer“, in deren Post ich in die rechte Ecke gestellt werde, wütend. Die vereinfachende Darstellung der SPD aufgreifend, wird mir Nähe zur AfD und eine Zustimmung zu faschistischen Symbolen unterstellt. Da weder die SPD, noch der Vereinsvorsitzende Andreas Goerke es für nötig halten, die öffentliche Debatte durch Darstellung der notwendigen Hintergrundinformationen zu versachlichen, werde ich dies hier nun tun.

 

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reichs mit Hakenkreuz seit Jahren strafbar (§86 und 86aStGB). Die Flagge des Kaiserreichs ist erlaubt, ebenso wie andere Symbole des Kaiserreichs. Wegen der häufigen Verwendung durch Extremisten wird die kaiserliche Kriegsflagge heutzutage oft mit rechtsextremen Gedankengut in Verbindung gebracht. Das Zeigen von Versionen der Kriegsflagge ohne Hakenkreuz oder anderen nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit ist derzeit leider noch möglich und muss von den Behörden nicht unterbunden werden. Die Fahnen können aber von der Polizei sichergestellt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet erscheint.

 

Die Problematik in der rechtlichen Bewertung der Reichs- und Reichskriegsflaggen liegt darin, dass diese Flaggen schon weit vor dem Nationalismus verwendet wurden (seit 1892) und damals nicht als Reichskriegsflaggen betitelt wurden. Erst ab 1933 nutzte der Nationalsozialismus diese Flaggen in Verbindung mit faschistischen Symbolen. Auch in der Weimarer Republik, die erste demokratische Staatsform Deutschlands, wurden diese Flaggen verwendet. Das originäre Problem ist, diese Art der Flaggen rechtssicher zu verbieten, eben, weil sie keine nationalsozialistischen Symbole widerspiegeln. Kaiserreich und Weimarer Republik sind nicht gleich Nationalsozialismus und werden durch verschiedene Flaggen symbolisiert. Und nochmals zur Verdeutlichung: die Nazivarianten sind schon längst verboten.

 

Aufgrund der mittlerweile häufigen Verwendung der Flaggen durch Rechtsextreme und antidemokratische Reichsbürger*innen ist die Verbotsdebatte sicherlich gerechtfertigt und natürlich bin ich der Meinung, dass auf ein Verbot hingewirkt werden sollte sofern es rechtlich umsetzbar ist. Warum jedoch der SPD-Antrag im Hessischen Landtag nicht zielführend war und er deshalb berechtigterweise von CDU und GRÜNEN abgelehnt wurde erklärt sich u.a. durch ein aktuelles Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 13.11.2020.

 

Auch wenn es mir persönlich schwer fällt, halte ich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für maßgeblich:

„Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht. (…). Das Verwenden der in dem Erlass des MI vom 1. Oktober 2020 aufgeführten Flaggen im Rahmen der angezeigten Versammlung führt weder zu einem Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit, noch zu einer Gefahr für die öffentliche Ordnung.“

Verbotsregelungen aus anderen Bundesländern, beispielsweise Bremen, erfüllen nicht den Zweck eines richtigen gesetzlichen Verbots und beinhalten keine Bußgelder oder Auflagen. So können in Bremen zwar Reichsflaggen vorübergehend weggenommen werden, wenn diese z.B. bei Demonstrationen vorab verboten wurden. Ein Hissen im eigenen Garten wiederum führt zu keinerlei Konsequenz oder Strafe.

 

Jegliche Unterstellungen, die GRÜNE Landtagsfraktion würde sich mit der AfD gemein machen oder würden in irgendeiner Weise die Verwendung von Reichs- und Reichskriegsflaggen gutheißen, sind unhaltbar und widerlegt. Meine Sympathien und Unterstützung für den Verein Fulda stellt sich quer sind mit dem heutigen Tag beendet. An die SPD kann ich nur appellieren, die Öffentlichkeit nicht weiterhin mit vereinfachten und allzu einseitigen Darstellungen zu instrumentalisieren.

Hierzu noch ein interessanter Artikel aus der TAZ vom 13.10.2020

https://taz.de/Verbot-von-Reichskriegsflaggen/!5717013/

Zitat:

„Will man aber reflexhaft alles verbieten, was Nazis gerade zur Selbstdarstellung einsetzen? In den USA nutzen Rechtsextreme derzeit Hawaii-Hemden und Iglus als Erkennungszeichen. Gibt es bald einen Hawaiihemd-Erlass? Man muss eben unterscheiden: Es ist zwar zu Recht verboten, NS-Symbole zu verwenden, weil sie als solche für die Gewalt- und Willkürherrschaft stehen. Es ist aber nicht verboten, dass heutige Nazis irgendwelche Symbole benutzen. (…)

Was provoziert und belästigt, wird verboten, so kann man wohl die Haltung der Länder zusammenfassen. Ein Grundrechtsverständnis, das die Haltungen und die Provozierbarkeit der Mehrheit zum Maßstab macht, das findet man sonst aber eher in osteuropäischen Staaten. In Deutschland würde solches Denken normalerweise auf große Empörung stoßen – wenn es nicht gerade gegen Rechtsextremisten geht."

Ein Update in der ARD vom 13.06.2021: Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich auf einen gemeinsamen Erlass gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit geeinigt

https://www.tagesschau.de/inland/erlass-gegen-reichskriegsflaggen-101.html

GRÜN SPRICHT: 40 Millionen Euro für Hessens Innenstädte

20.01.2021

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Mittelstand und Kommunales äußere ich mich zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels in den Innenstädten:

 

„40 Millionen Euro stehen im neuen Investitionsprogramm „Bündnis für die Innenstadt“ bis Ende 2023 bereit. So werden Hessens Kommunen bei der Bewältigung des Strukturwandels aktiv begleitet und unterstützt. Denn die Innenstädte stehen vor enormen Herausforderungen: nicht erst seit Corona nutzen immer weniger Kunden die Angebote des stationären Handels. Leerstände nehmen zu und Innenstädte veröden zusehends. In Hessen packen wir diese problematische Entwicklung an. Es muss auf vielen Ebenen gearbeitet werden: mit Ideen des Einzelhandels, Grünanlagen, mehr Fußgängerzonen, platzsparenden Mobilitätskonzepten, kulturellen und sozialen Angeboten oder Gastronomie. Kurz: viel Leben durch bunt gemischte Angebote und eine hohe Aufenthaltsqualität für Stadtzentren und Ortskerne, das ist die Stadt der Zukunft.“

Novemberhilfen werden endlich ausgezahlt

13.01.2021

Mit Freude aber auch einer Portion Unverständnis habe ich auf die Nachricht reagiert, dass die sogenannten Novemberhilfen nun endlich ausbezahlt werden. Freude deshalb, weil Gastronomie-, Freizeit- und Kulturbetriebe, die bereits seit Anfang November großteils oder vollständig herunterfahren mussten, das Geld dringend brauchen und jetzt auch bekommen. Unverständnis deshalb, weil die Lage der meisten Betriebe mittlerweile existenzbedrohend, die hochtrabend angekündigten Hilfen (die „Bazooka“ des Bundeswirtschaftsministers Scholz) aber sehr lange auf sich warten ließen. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeiten einer genauen Prüfung und dem aufwendigen Aufbau einer Software -  den Betrieben hätte schnellere Hilfe zukommen müssen. Bislang hatte das Bundeswirtschaftsministerium nur Abschläge ausbezahlt. In Hessen wurden Stand 6. Januar bislang rund 94 Millionen Euro Form von Abschlagszahlungen geleistet, insgesamt wurden jedoch ca. 349 Millionen Euro beantragt.

 

Nun bleibt zu hoffen, dass auch die Auszahlung der Dezemberhilfen schnell in die Tat umgesetzt wird. Denn im Dezember kamen durch den verstärkten Lockdown noch weitere Branchen und Betriebe mit dringendem Unterstützungsbedarf hinzu. Die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen hat in den letzten Monaten versucht mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Mitteln die Hilfen für Betroffene zu verstärken. Für Wirtschafts- und Kulturbetriebe aber auch Solo-Selbstständige stehen zahlreiche Hilfen bereit (mehr dazu hier).

Urlaubsreisen in naher Zukunft nicht realisierbar

12.01.2021

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Tourismus habe ich mich zur Diskussion um Urlaubsreisen in den kommenden Monaten, allen voran in den Osterferien, wie folgt geäußert:

 

„Der Einschätzung des Tourismusbeauftragten der Bundesregierung, Thomas Bareiß, schließe ich mich an: an eine Urlaubsreise ist in naher Zukunft, einschließlich der Osterferien, wohl nicht zu denken. In einer Zeit massiver Einschränkungen, Geschäfts- und Schulschließungen sowie Berufsverboten steht die Freiheit des Reisens konträr dagegen. Beim Blick in die Intensivstationen und auf die Sterberate erscheint unbeschwertes Urlaubsvergnügen geradezu zynisch.

 

Die fortdauernde Reisebeschränkung bedeutet jedoch eine anhaltende Krise für die Reisebranche. Das Land Hessen und der Bund helfen mit breitgefächerten Hilfen sowohl kleinen Reisebüros und Hotels als auch den Schwergewichten der Branche, wie TUI oder Lufthansa, die Krise zu überstehen. Ich appelliere an alle: urlaubsbedürftige Menschen und das schwer gebeutelte Reisegewerbe müssen verantwortungsbewusst noch etwas Geduld haben. Pfingsten und Sommer versprechen eine realistische Option auf die wohlverdienten Urlaubsreisen.“