ARCHIV

GRÜN SPRICHT: Alle Jahre wieder fordert die FDP Sonntagsöffnungen

10.12.2020

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Kommunales habe ich zur Forderung nach Sonntagsöffnungen im Plenum gesprochen:

 

„Die schwarzgrüne Landesregierung hat vergangenes Jahr eine rechtssichere und zuverlässige Neuregelung für verkaufsoffene Sonntage auf den Weg gebracht. Nun fordert die FDP erneut eine Lockerung des Sonntagsschutzes, diesmal unter dem Deckmantel der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Allein aus rechtlichen Gründen – es bestehen höchstrichterliche Urteile zum besonderen Schutz des arbeitsfreien Sonntags – können wir dieser Forderung nicht nachgeben. Schon jetzt bietet das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLÖG) ausreichend Möglichkeiten. Der Abwanderung der Kunden ins Netz begegnet man nicht mit weiteren Sonntagsöffnungen und das sogar im Advent, sondern beispielsweise mit einem lebenswerten Umfeld und besserer Aufenthaltsqualität in den Städten. Hier werden mit vielen unterschiedlichen Förderprogrammen seitens des Landes und des Bundes jene Kommunen unterstützt, die sich zukunftsorientiert mit dem Handel und dem sozialen Umfeld neu positionieren wollen. Wir helfen den Kommunen in der Corona-Krise aber auch bei der Transformation unserer Städte. Was der Handel braucht sind visionäre Konzepte, um dem Online-Handel jetzt und in Zukunft etwas entgegen zu setzen – und nicht alle Jahre wieder die gleiche veraltete Idee aus der Mottenkiste hervor zu holen.“

Statement von Markus Hofmann zum Bau der A49

26.11.2020

"Die Hessischen GRÜNEN setzen sich seit Jahrzehnten für eine Verkehrswende und den Klimaschutz ein. Die A49 ist ein noch älteres Projekt, welchen mit parlamentarischen Mehrheiten beschlossen und höchstrichterlich bestätigt wurde. Auch wenn wir GRÜNE den Bau der A49 schon immer abgelehnt haben, verlangt es die Rechtsstaatlichkeit in unserem demokratischen System das Projekt nun umzusetzen.

 

Gleichzeit muss in diesem System der Protest im Interessenskonflikt um den Dannenröder Forst akzeptiert und ausgehalten werden. Viele, gerade junge Leute fürchten um ihre Zukunft und protestieren deshalb zu Recht für eine klimagerechte Politik. Der Appell ist jedoch klar: Die Proteste müssen friedlich und gewaltfrei bleiben. Mit Sorge beobachte ich den Einsatz von Gewalt und die zunehmende Gefährdung der Gesundheit von Menschen. Dies ist unakzeptabel und von keinem noch so hehren Ziel zu rechtfertigen. Das Gebot der Stunde lautet Deeskalation und verbale Abrüstung damit keine Menschen zu Schaden kommen."

 

Die aktuellste Pressemitteilung des Wirtschaftsministers Tarek Al-Wazir zur Kritik des BUND am Planungsrecht finden Sie hier.

Corona-Beschränkungen sind bitter aber nötig

03.11.2020

Die politischen Verantwortungsträger*innen haben es sich nicht leicht gemacht, erneut massive Einschränkungen für das Zusammenleben, die Wirtschaft und die Kultur zu beschließen. Nach dem Motto „first in – last out“ ist es wieder die Kultur- und Veranstaltungsbranche, die jegliche Aktivität einstellen muss. Das schmerzt wirtschaftlich aber auch auf einer ganz persönlichen Ebene, denn Kunst und Kultur tragen viel zu einem lebenswerten Leben bei.

 

Das Land Hessen versucht in enger Zusammenarbeit mit dem Bund die angekündigten Hilfsprogramme schnell und zielgerichtet umzusetzen. Finanzielle Hilfen, die deutlich weitreichender sind als im März, soll es für betroffene Betriebe und auch für Soloselbstständige geben. Wie schwer muss es auch für unseren Grünen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und unsere Grüne Kulturministerin Angela Dorn sein, innerhalb ihrer Ressorts erneut ganze Branchen komplett herunterzufahren? Doch lassen zum jetzigen Zeitpunkt die stark und kontinuierlich steigenden Zahlen sowie die erschwerte Kontaktnachverfolgung leider nur wenig bis keine Alternativen zu.

 

Ich appelliere deshalb an alle Bürger*innen und insbesondere an euch, meine Grünen Parteifreund*innen, Verantwortung zu übernehmen. Seid ein Vorbild in der eigenen Familie, für die Nachbarn und im Freundeskreis. Oberstes Ziel ist es nach wie vor, eine Überlastung des Gesundheitssystems, auch unserer Fuldaer Krankenhäuser, zu vermeiden. In einer freien Gesellschaft, in der wir leben und leben wollen, ist es eben gerade die Vernunft des*r Einzelnen, die zum gemeinsamen Erfolg führt. Im Frühjahr ist uns dieser gemeinsame Erfolg beim Senken der Infektionszahlen schon einmal gelungen – lasst es uns auch jetzt schaffen. Es werden ganz bestimmt wieder bessere Zeiten kommen.

Appell an die Mitglieder KV Fulda

22.10.2020

Liebe Mitglieder des KV Fulda,

ich schreibe Euch heute im Vorfeld der Landesmitgliederversammlung kommenden Samstag mit einem Hinweis und einer Bitte.

 

1.) Bitte wählt Euch am Samstag in die digitale Landesmitgliederversammlung ein. Los geht's um 11 Uhr. Wichtig ist: Nur wer mit seinen Zugangsdaten, die per Post verschickt worden sind, eingeloggt ist, kann mit abstimmen. Also sucht den Brief raus und seid dabei. Es geht u.a. um die Kommunalwahl 2021 und wichtige Beschlüsse u.a. zum Tariftreuegesetz und zu kostenfreien Hygieneartikeln für Mädchen und junge Frauen in Schulen.

 

2.) Meine Bitte betrifft den Antrag zur A49 des Landesverbandes. Eins vorneweg: Es wird weitere Anträge zur A49 von einzelnen Personen geben, die sich auch des Themas angenommen haben. Das ist mehr als ehrenwert. Ich möchte Euch dennoch bitten, den Antrag des Landesvorstands zu unterstützen. Denn er weist auf den langen Kampf der Grünen gegen das Projekt hin, würdigt die Proteste der Klimabewegung, zeigt auf, wer verantwortlich ist, was wir in Hessen für die Verkehrswende tun UND - ganz wichtig - gibt keine Versprechen ab, die wir nicht halten können. Nämlich dieses Bundesprojekt zu stoppen. Das kann nur Scheuer.

Die anderen Anträge wollen eine neue Routenführung ins Spiel bringen, die wir in Hessen nicht beschließen können. Oder sie fordern uns zum Handeln in Sachen Bundesverkehrswegeplan im Bundesrat auf, was wir in der Form als kleiner Regierungspartner nicht versprechen können. Der dritte Antrag nimmt das Verhalten in Koalitionsverhandlungen vorweg und verunmöglicht jegliche Zustimmung zu Verkehrsinfrastrukturprojekten, sobald ökologisch wertvolle Flächen betroffen sind. Und das verunmöglicht uns im Zweifelsfall auch ICE-Projekte oder Windkraftanlagen im Wald.

 

Ich hoffe, ich habe mein Plädoyer für den Antrag des Landesvorstands gut begründet. Und ich hoffe, Ihr seid am Samstag dabei und stimmt mit mir gemeinsam für unseren Antrag. Das wäre mein Wunsch.

 

Herzlichen Dank und bis Samstag.

Markus

GRÜN SPRICHT: Ausbildung ist "Infektionsschutz" gegen Jobverlust

10.09.2020

Als Sprecher für Mittelstand und Handwerk der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich mich anlässlich der besonderen Förderung für ausbildende Betriebe in Hessen geäußert:

 

„Der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist von der Corona-Pandemie stark betroffen - Ausbildungsbetriebe zögern bei Neuverträgen und potenzielle Auszubildende sind verunsichert. Die Zahlen zeigen, dass Ungelernte häufig als erste von Entlassungen betroffen sind. Das beweist, dass auch in Corona-Zeiten eine gute Ausbildung immer noch der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und Jobverlust ist. Der Lichtblick: Hessen hat vorgesorgt und bereits vor Ausbruch der Pandemie Programme und Bündnisse zur Förderung der Ausbildung geschmiedet und erfolgreich realisiert.

 

Ich bin davon überzeugt, dass kein ausbildender Betrieb in Hessen sein Engagement der dualen Ausbildung aufgeben, und damit fachlich und menschlich geschätzte ‚Eigengewächse‘ - seine wertvollen Fachkräfte von Morgen - verlieren will. Daher rate ich allen betroffenen Arbeitgeber*innen, sich beim Wirtschaftsministerium und bei allen Partnern des Bündnis für Ausbildung zu informieren und die vorhandenen Förderprogramme zu nutzen.“

 

Weitere Informationen unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/aus-und-weiterbildung

GRÜN SPRICHT: Tourismus im ländlichen Raum

03.06.2020

Als Sprecher für Tourismus der GRÜNEN Landtagsfraktion habe ich mich anlässlich der Veröffentlichung der Strategie „HESSEN. LAND. TOURISMUS.“ des Hessischen Umweltministeriums geäußert:

 

„Hessens Natur ist wunderschön und zeigt seine Facetten in einzigartigen Landschaften. Diese Eindrücke lassen sich vorrangig im ländlichen Raum und mit ausreichend freier Zeit genießen. Knapp 2 Mio. potenzielle Hessen-Urlauberinnen und Urlauber interessierten sich ausdrücklich für die  Erfahrung eines Natururlaubs. Die Veröffentlichung der Strategie für den Tourismus im ländlichen Raum des Hessischen Umweltweltministeriums fasst nicht zufällig genau diesen Zeitgeist auf. Das Papier beinhaltet eine eigens abgestimmte Strategie, welche in einem partizipativen Prozess erarbeitet wurde und zukünftige Herausforderungen, Ziele und Ideen für den Landtourismus aufzeigen möchte. Von der Wachstumsbranche Tourismus geht eine große Chance für die Wirtschaftskraft der jeweiligen Region und ihrer einheimischen Bevölkerung aus. Damit dieser Trend weiter gestärkt und ausgebaut werden kann, setzen wir GRÜNEN gezielt auf die Wertschöpfung durch Tourismus und unterstützen mit Kräften die konkreten Handlungsempfehlungen. Gemeinsam können wir für Hessens ländliche Regionen noch viel erreichen.“

GRÜN SPRICHT: Urlaubsland Hessen stärken

28.05.2020

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Tourismus habe ich im Plenum zum Koalitions-

Antrag „Tourismusbetrieben gezielt helfen - Hessens touristische Vielfalt erhalten“ gesprochen:

 

„Hessen hat sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Urlaubsland entwickelt. Steigende Übernachtungszahlen belegen das. Mit Corona kam dieser Trend fast völlig zum Erliegen und die Auswirkungen haben die gesamte Tourismusbranche in Existenznöte gebracht. Gleichwohl bieten die aktuellen Lockerungen im innerdeutschen Raum eine große Chance für die Wiederbelebung des Tourismus. Urlauber*innen finden in Hessen eine attraktive Auswahl an Angeboten vor, verstärkt auch im Bereich des naturnahen, sanften und nachhaltigen Tourismus. Die Aktion „Sommer in Hessen“ des Hessischen Wirtschaftsministeriums greift den Zeitgeist auf und bietet auf der Homepage eine interaktive Karte mit touristischen Zielen. So können Klein und Groß unser Bundesland neu und intensiv entdecken – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.“

GRÜN SPRICHT: Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

06.05.2020

Als Sprecher für Mittelstand und Handwerk habe ich im Plenum zum Abbau von Bürokratie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gesprochen:

 

„Wichtig bei einer Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes ist die Vereinfachung und die länderübergreifende Vereinheitlichung des Verfahrens. Das macht es den Unternehmen einfacher und dient dem Bürokratieabbau. Das hessische Tariftreueund Vergabegesetz dient dazu, den Kommunen und öffentlichen Aufraggebebern einen praktikablen Rahmen zu bieten. Innerhalb dieses Rahmens sollen die verantwortlichen Stellen nach den Kriterien Wettbewerb,  Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Qualität, aber auch Innovation, sowie soziale und umweltbezogene Aspekte Aufträge vergeben. Diese Vorgehensweise hat sich bewährt. Soziale Aspekte und Nachhaltigkeit aus den Vergabekriterien zu streichen sind nicht hinnehmbar.“

GRÜN SPRICHT: Optionsmodell sichert flächendeckende politische Beteiligung von ausländischen Einwohner*innen

23.04.2020

Als Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion für Kommunalpolitik kommentiere ich meine Rede im Plenum zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung wie folgt:

 

„Wir schaffen die Garantie einer flächendeckenden politischen Vertretung für Migrant*innen – das gibt es in keinem anderen Bundesland. Bei dem neuen Optionsmodell kann jede Kommune wählen zwischen einem Ausländerbeirat oder einer Integrationskommission, die von der Gemeindesvertretung gewählt wird und zur Hälfte aus ausländischen Mitbürger*innen besteht. Mit dem Gesetz stärken wir die politische Beteiligung von ausländischen Mitbürger*innen, denn künftig wird es in Hessen definitiv eine Vertretung von Migrant*innen in Kommunen mit mehr als 1000 ausländischen Mitbürger*innen geben. Zusätzlich werden die Ausländerbeiräte gestärkt: Sie erhalten erstmals ein garantiertes Antragsrecht und die Kommunal- und Ausländerbeiratswahl wird auf einen Termin gelegt.“

AfD-Landtagsabgeordneter Scholz echauffiert sich gegen anerkannten Verein und beschäftigt ehemaliges Mitglied der Identitären Bewegung

13.03.2020

In einem Auskunftsersuchen an das Hessischen Finanzministerium echauffiert sich der hessische AfD Landtagsabgeordnete Heiko Scholz über den Verein Bündnis Fulda stellt sich quer e.V. (FSSQ) und will ihm die Gemeinnützigkeit aberkennen lassen. Unter anderem unterstellt er dem Verein, dass dieser in seinen Aktivitäten explizit und vornehmlich gegen die AfD gerichtet sei. Nach etlichen weiteren Ausführungen zu nach seinem Erachten bedenklichen Struktur- und Tätigkeitsaspekten von FSSQ, unter anderem die Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen, pointiert Scholz sein Auskunftsersuchen mit der Frage, ob das angeblich enge Zusammenwirkung von FSSQ mit Parteien wie der SPD, den Grünen, den Linken oder der PARTEI nicht dem Transparenzgebot der staatlichen Parteienfinanzierung entgegenstehe.

 

Wie so oft wird es heikel, wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, denn dann zeigen drei Finger auf einen selbst zurück.

 

Klar, die AfD als Gesamtpartei bemüht sich vordergründig um eine Abgrenzung zu rechtsextremistischen Gruppierung, theoretisch durch Unvereinbarkeitslisten. Praktisch können diese Abgrenzungsversuche jedoch erheblich in Zweifel gezogen werden. Denn untergraben werden diese Bemühungen ausgerechnet von Personen wie Heiko Scholz. Denn für ihn arbeitet ein ehemaliger Regionalleiter der sogenannten Identitären Bewegung (auch auf der Unvereinbarkeitsliste) als persönlichen Referenten. Die Personalie Jens Mierdel, gleichzeitig Ko-Vorsitzende der Jungen Alternative Hessen und Fuldaer Kreistagsmitglied der AfD, hat es in sich.

 

Die Identitäre Bewegung ist nach längerer Beobachtungsphase durch den Verfassungsschutz als „rechtsextremistische Bewegung" eingestuft worden. Die Positionen dieser Gruppierung sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoßen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Jens Mierdel war ein identitäres Mitglied in der Ortsgruppe Fulda, welche seinerzeit als einer der größten und aktivsten Ableger der rechtsextremen Gruppierung in Deutschland galt und wurde zu ihrem Regionalleiter ernannt. So sieht also die Abgrenzung zu (Rechts- )Extremisten aus? Und wie weit reicht der Flügel in den Hessischen Landtag?

 

Mit solch einem Hintergrund wagt es Heiko Scholz einen zivilgesellschaftlich engagierten und mittlerweile landesweit angesehenen Verein derart an den Pranger zu stellen? Heiko Scholz fordert eine Überprüfung von FSSQ aufgrund ihrer Aktivitäten mit „‚extremistisch‘ eingestuften Personen bzw. Organisationen". Da frage ich doch ganz direkt: Solle angesichts der Personalie Mierdel im Hause Scholz nicht eher sein Fall geprüft werden?

 

Erst vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass der „Flügel" innerhalb der AfD wegen „erwiesener extremistischer Bestrebungen" als Beobachtungsfall des Bundesverfassungsschutzes gilt. Hier geht es aber grundsätzlich nicht allein um Fulda stellt sich quer. Denn jeder Verein, der sich aus gutem Grund gegen die AFD positioniert, wird attackiert. Das soll die Botschaft sein.

 

Dieser Angriff auf unsere Freiheit dürfen wir uns nicht bieten lassen. Nicht von den Idenditären, nicht von Radikalen und nicht von der AFD.

Größtmögliche Planungssicherheit für Sonntagsöffnungen

19.12.2019

Mit der Änderung des hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird die Koalition aus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU die Möglichkeit einer erleichternden Antragstellung für verkaufsoffene Sonntage gewährleisten. Denn das Ziel des Gesetzes ist es nicht, mehr Sonntagsöffnungen zuzulassen, sondern das Prozedere zu vereinfachen und Planungssicherheit für die Kommunen im größtmöglichem Sinne zuzulassen.

 

Dies haben wir erreicht, indem die Voraussetzungen zur Ladenöffnung klarer gefasst wurden. Aus einer Regel wird eine „Regelvermutung“, denn das vereinfacht das Verfahren für alle Antragsteller*innen. Mit der sogenannten „Drei Monatsfrist“ können außerdem ein hohes Maß an Planungssicherheit für Kommunen und Veranstalter gewährleistet und kurzfristige Absagen vermieden werden.

 

Eine Einschränkung, die es dennoch weiterhin geben wird, ist der Anlassbezug für verkaufsoffene Sonntage. Wer den sonntäglichen Schutz in Frage stellen will, braucht weiterhin einen sehr guten Grund dafür. Dabei reicht die alleinige Nennung eines „öffentlichen Interesses“, wie das die FDP gerne hätte, definitiv nicht. In Sachsen und Nordrhein-Westfalen wurde vor Gerichten das „öffentliche Interesse“, verankert in den dortigen Ladenschlussgesetzen, erfolgreich gegen verkaufsoffene Sonntage entschieden. Diese Art der liberaleren Gesetzgebungen der Länder führt nicht zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit für Sonntagsöffnungen, denn sie wurden schon allzu oft erfolgreich beklagt und verhindert.

 

Das Bundesverfassungsgericht positioniert sich zum „öffentlichen Interesse“ wie folgt: Es ist ein solches Gewicht zu verlangen, dass es die Ausnahme von der Arbeitsruhe rechtfertigt. Dazu genügt das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse auf Seiten der Verkaufsstelleninhaber und das alltägliche „Shopping-Interesse“ auf der Kundenseite nicht. So basieren auch die hessischen Gerichtsentscheidungen der Vergangenheit, in denen eine Sonntagsöffnung gekippt wurde, auf einer Nichtbeachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechungsgrundsätze. Das reine öffentliche Interesse konnte weder den fehlenden Anlassbezug, fehlende oder nicht nachvollziehbare Besucherprognosen sowie fehlende räumliche Bezüge wettmachen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erlangen wir mit der hessischen Gesetzesänderung ein hohes Maß an Rechts- und Planungssicherheit. Aber rechtssicher ist und bleibt zu allererst der verfassungsmäßige Schutz des Sonntags.

 

Ein beliebtes Argument der Interessensverbände für Sonntagsöffnungen ist die problematische Lage des stationären Einzelhandels. Die Umsätze im Online-Shopping steigen permanent und kleinere Unternehmen können ausufernde Preisschlachten nicht mehr mitmachen. Das Einkaufsverhalten verändert sich zu Gunsten des Onlinehandels. Es sind die Tage von Montag bis Samstag, die dem stationären Einzelhandel Probleme bereiten. Meiner Meinung nach löst man diese unbestrittenen Schwierigkeiten nicht durch weitere Sonntagsöffnungen, sondern durch eine Fokussierung auf die Wochentage. Auch das Argument, die Menschen nutzen den freien Sonntag, um im Internet einzukaufen, ist so nicht richtig. Die meisten Umsätze im Onlinehandel werden nicht an Sonntagen getätigt, sondern an Samstagen. Die Umsätze sind sogar doppelt so hoch wie am Sonntag. Eine gelungene Kombination unterschiedlichster Einzelhandelsgeschäfte ist durchaus ein Garant für eine lebendige Innenstadt aber nicht das einzige Kriterium. Plätze der Begegnung, Sitzgelegenheiten, Grünflächen, gastronomische und kulturelle Angebote machen aus einer Stadt eine lebenswerte Stadt, völlig unabhängig davon, ob die Geschäfte nun geöffnet sind oder nicht. Stadtmarketing ist weit mehr als eine Hüpfburg und eine Bratwurstbude an bis zu vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr.

 

Deshalb halte ich die jetzige Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes für zielführend. Sie hilft den Kommunen, bei korrekter Planung, rechts- und planungssicher bis zu vier Sonntagsöffnungen pro Jahr durchzuführen. Gleichwohl trägt es dem grundgesetzlichen Schutz des Sonntages Rechnung.

Mehr Beteiligung von Migrant*innen in der Kommunalpolitik

05.12.2019

Anfang Dezember hat die GRÜNE Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung in den Landtag eingebracht. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Stärkung der kommunalpolitischen Beteiligungsmöglichkeiten von Migrant*innen. Die bisher geltende Rechtslage sieht vor, dass in Kommunen mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen ein Ausländerbeirat einzurichten ist. Die Wahlbeteiligung zu den Ausländerbeiratswahlen ist in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen und hat bei den letzten Wahlen mit 6% einen Tiefstand erreicht. Außerdem konnte in jeder dritten Gemeinde, die zur Durchführung von Ausländerbeirats-wahlen verpflichtet ist, mangels Wahlvorschlägen kein Ausländerbeirat gebildet werden.

 

Dass eine Veränderung notwendig ist, haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgehalten: „Wir wollen die politische Beteiligung der hier lebenden Menschen verbessern. Dafür werden wir in einen Dialog mit den betreffenden Organisationen (beispielsweise agah) und Kommunen treten.“ In unserem GRÜNEN Wahlprogramm heißt es: „Die politische Beteiligung hier lebender Ausländer*innen wollen wir steigern und dazu neue Wege beschreiten."

 

Der eingebrachte Gesetzentwurf sieht vor:

  • In jeder Kommune mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen wird es künftig eine Interessensvertretung der Migrant*innen geben. Bislang ist das (siehe oben) nicht der Fall, da teilweise kein Ausländerbeirat zustande gekommen ist.
  • Die Rechte der Ausländerbeiräte werden gestärkt. Dies geschieht zum einen durch eine Zusammenlegung des Termins der Ausländerbeiratswahl mit dem der Kommunalwahl.
  • Davon versprechen wir uns eine höhere Aufmerksamkeit und eine stärkere Wahlbeteiligung. Zum anderen wird erstmals in der HGO klar und unmissverständlich geregelt, dass die Ausländerbeiräte ein Antragsrecht in den kommunalen Parlamenten haben.
  • In Kommunen mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen, in denen kein Ausländerbeirat zustande kommt, muss künftig eine Integrations-Kommission (Erläuterung siehe unten) eingerichtet werden.
  • Die kommunalen Parlamente können vor der Kommunalwahl entscheiden, ob sie die Vertretung der Migrant*innen über einen Ausländerbeirat oder eine Integrations-Kommission sicherstellen.
  • In jedem Fall gibt es in Kommunen mit mehr als 1.000 ausländischen Mitbürger*innen künftig eine Interessensvertretung der Migrant*innen: entweder in Form des Ausländerbeirats oder der Integrations-Kommission.

 

Was ist die neue Integrations-Kommission?

Eine Kommission ist gemäß §72 HGO ein beim Gemeindevorstand angesiedeltes Gremium zur Beaufsichtigung und Beratung der Gemeindeverwaltung und ein kommunalpolitisch bewährtes Gremium, das wir jetzt auch speziell für Integrationsangelegenheiten etablieren wollen. Nach unseren Vorstellungen soll eine Integrations-Kommission mindestens zur Hälfte aus ausländischen Einwohnern der jeweiligen Kommune und im Übrigen aus Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands bestehen. Die Gruppe der ausländischen Einwohner soll mindestens zur Hälfte aus Frauen bestehen. Über die Größe der Kommission kann die Kommune nach den jeweiligen Erfordernissen vor Ort entscheiden. Diese neue Beteiligungsform eignet sich ganz besonders dazu, einen integrationspolitischen Akzent auf das „Miteinander an einem Tisch“ zwischen Vertretern der Gemeindeorgane und ausländischen Einwohner/innen zu legen. Warum kann die Kommune zwischen Ausländerbeirat und Integrations-Kommission wählen? Wir glauben, dass vor Ort am besten und verantwortlich darüber entschieden werden kann, wie die Interessensvertretung der Migrant*innen gewährleistet werden kann. Es gibt Kommunen, in denen die Ausländerbeiräte tolle Arbeit leisten. Hier wird sich das kommunale Parlament sinnvollerweise dafür entscheiden, an den Ausländerbeiräten festzuhalten. Es gibt Kommunen, in denen bislang kein Ausländerbeirat zu Stande gekommen ist. Dort wird künftig über die Integrations-Kommission die Vertretung sichergestellt. Und es gibt auch Kommunen, in denen die Ausländerbeiräte aus den unterschiedlichsten Gründen nicht die Pluralität der Migrant*innen in der Kommune abbilden und somit auch nicht wirklich eine Repräsentanz aller gewährleistet ist.

 

Warum ist die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte (agah) gegen die Veränderungen?

Die agah argumentiert, dass eine repräsentative Vertretung der Migrant*innen am besten durch eine direkte Wahl durch die Migrant*innen – eben der Ausländerbeiratswahl - sichergestellt werden kann. Dagegen ist auch in der Theorie nichts zu sagen. Das Problem in der Praxis: Die Ausländerbeiräte sind teilweise gar nicht erst zu Stande gekommen oder spiegeln in einigen Kommunen nicht wirklich einen repräsentativen Querschnitt der vor Ort lebenden Migrant*innen wider. Hinzu kommt, dass bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 6% bislang offenkundig in vielen Kommunen nur sehr wenige Migrant*innen von den Ausländerbeiratswahlen erreicht wurden.

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Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
Gesetzentwurf zur Änderung der Hessische
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Liegt die grüne Zukunft in der Wasserstofftechnik?

22.11.2019

Vor Kurzem stand die Wasserstoffstrategie der Bundesregierung im Fokus der Nachrichten. Fristete diese Technologie in Deutschland bislang eher ein Nischendasein, so verkündete Wirtschaftsminister Altmaier, dass deutsche Wasserstofftechnik nunmehr zur Nummer Eins weltweit werden solle. Neben der Frage, ob dieses Ziel überhaupt noch realistisch erreichbar ist (im Vergleich: Japan fährt bereits seit vielen Jahren eine intensive und massiv geförderte Wasserstoff-Entwicklungsstrategie) stellt sich mir vor allem die Frage, ob die Förderung der Wasserstofftechnik sinnvoll ist.

 

Gerade im Bereich des Individualverkehrs gibt es mit dem Batterie-basierten Elektroantrieb eine bereits gut erforschte und zukunftsträchtige Technologie. Dass auch die deutschen Autobauer und ihre zahlreichen Zulieferer großes Interesse an der Wasserstoff-Technologie zeigen ist klar: Für sie bedeutet die Entwicklung dieser Antriebsform weit weniger Umstellungen und Anpassungen in der Entwicklung und Produktion, da ein wasserstoffbetriebenes Fahrzeug ganz ähnlich dem klassischen Verbrenner funktioniert. Auch wären weiterhin viel kleinteilige Zulieferer-Arbeit von Nöten. Mit der Konkurrenz in Form des Elektroantriebs gehen im Gegensatz dazu große Umstellungen in der Produktion einher und damit sicherlich ein reduzierter Personalbedarf. Außerdem besteht der Elektromotor aus weit weniger Teilen und ist weniger verschleißanfällig. Hier muss ehrlich festgehalten werden: Mit dem Fokus auf den Elektroantrieb wird ein massiver Wandel auf die Autoindustrie zukommen. Die Frage ist nur: Wird dieser Wandel als alternativlos angesehen oder wird, wie erst kürzlich bei der sogenannten Wasserstoff-Konferenz der Bundesregierung, einer anderen Technologie der Vorrang eingeräumt?

 

Ich betrachte den aktuellen Trend, Wasserstoff zur Technologie der Zukunft zu erklären, kritisch. Die Krux bei der Wasserstofftechnologie ist breit gefächert. Zunächst ist anzumerken, dass Wasserstoff auch tatsächlich grüner Wasserstoff sein muss, um sich als Zukunftstechnologie zu eignen. Die Idee des grünen Wasserstoffs basiert auf der Umwandlung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind- oder Solarkraft durch Elektrolyse in Wasserstoff. Fossile Brennstoffe dürfen dabei keinerlei Rolle mehr spielen. Dies setzt jedoch voraus, dass klimafreundliche Energie im Überfluss vorhanden ist. Stand heute ist die Produktion von Wasserstoff demnach klimapolitisch kontraproduktiv, da bereits der aktuelle Strombedarf nicht aus 100% erneuerbaren Energien gedenkt wird. Wenn wir unsere Energiepolitik nicht ändern, das heißt konsequent aus der Kohleverstromung aussteigen und Windenergie und Solarenergie massiv ausbauen, können wir auch den gesteigerten Strombedarf der Zukunft nicht komplett aus erneuerbaren Energien decken.

 

Deutsche Politik wirft deshalb den Blick ins Ausland, vor allem nach Afrika und Australien. An dieser Stelle stellt sich mir die Frage der Sinnhaftigkeit einer ins Ausland verlagerten Energiegewinnung für deutsche Wasserstoffantriebe mit der Notwenigkeit den Wasserstoff über weite globale Wege zu transportieren. Denn auch die Funktionalität des Transportes von Wasserstoff bislang noch völlig unklar. Die dafür nötige Verflüssigung des Wasserstoffs geht mit hohen Energieverlusten einher und der riskante Transport über See- und Landwege muss sicher gewährleistet werden.

 

Die genauere Betrachtung der energetischen Umwandlung zur Wasserstoffgewinnung führt mich zu einem weiteren Kritikpunkt: Das Verfahren ist teuer und ineffizient, da sehr viel Energie verloren geht. Aktuell ist die Wasserstofftechnologie um den Faktor 5 bis 6 Mal energieintensiver im Vergleich zu Strom als direkte Antriebstechnologie. Somit ist die Elektrolyse derzeit nicht wirtschaftlich und kann den Status der Wirtschaftlichkeit voraussichtlich nicht erreichen, solange nicht fossile Energieträger durch eine dementsprechend wirksame Besteuerung (CO2-Preis) ihren Wettbewerbsvorteil verlieren.

 

Für mich steht fest: Wasserstoff kann nicht die Rettung der Technologie des Verbrennungsmotors im Straßenverkehr sein. Abgesehen vom Individualverkehr mag es jedoch durchaus Einsatzgebiete für die Wasserstofftechnik geben, die zukünftig sinnvoll und notwendig sind. Um eine umfassende Klimaneutralität zu erreichen, wird grüner Wasserstoff gebraucht, allen voran in Form von E-Fuels (z.B. als künstliche Flugzeugkraftstoffe). Dies stellt eine hoffnungsvolle Alternative dar den Luftverkehr auf eine klimaneutrale Basis zu stellen.

Ein Appell für die Windkraft

08.11.2019

In den vergangenen Monaten war ich als GRÜNEN Politiker mit immer mehr Negativstimmen, hanebüchenen Argumentationen und vielfach grundlegend falschen Aussagen gegen die Windkraft konfrontiert. Auf eine der meistgehörten Aussagen, wonach die Menge an Bäumen, die für den Bau von Windkraftanlagen in einem Waldgebiet gerodet werden müssen, mehr CO2 einsparen würden als die eigentliche Windkraftanlage möchte ich an dieser Stelle fundiert eingehen. Eines ist unbestritten: Der Wald hat eine ungemein wichtige und positive Wirkung auf die Bindung von CO2. Dass jedoch die Windkrafterzeugung diesen positiven Effekt zunichtemacht, ist schlicht nicht korrekt.

 

Zunächst einmal die Betrachtung der notwenigen Rodung für eine Windkraftanlage im Wald: Das hessische Wirtschaftsministerium geht von 0,3 Hektar Rodungsfläche für eine Windkraftanlage aus. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat auf eine kleine Anfrage der Grünen in 2018 mit einem Wert von 0,28 Hektar pro Anlage geantwortet. Für Zufahrtswege und Materiallager muss eine zusätzliche durchschnittliche Fläche von 0,35 bis 0,45 Hektar eingerechnet werden. Das Forum Umwelt und Entwicklung, eine Dachorganisation für deutsche Nichtregierungsorganisationen im Bereich nachhaltiger Entwicklung nennt 0,5 Hektar gerodeter Wald pro Windkraftanlage.

 

Im nächsten Schritt die Betrachtung der Energieproduktion einer Windkraftanlage. Ausgehend von einer der meistgebauten Anlagen, der Typ E-115 des Unternehmens Enercon, speist diese jährlich ca. 6 Mio. KWh Strom in das Netz ein. Wohlgemerkt ist dies die Zahl für einen „schlechten Standort“, da das Argument der Schwachwindgebiete auch ein sehr Beliebtes bei Windkraftgegner*innen ist. Das Umweltbundesamt geht von einem Netto-Vermeidungsfaktor von 606,14 Gramm CO2 pro produzierter KWh Strom bei einer Windkraftanlage aus. Netto bedeutet hier die Berücksichtigung von CO2-Emissionen durch beispielsweise die Herstellung der Anlage. Im Ergebnis hat eine Windkraftanlage des oben genannten Typs eine jährliche CO2-Netto-Vermeidung von rund 3.600 Tonnen CO2.

 

In letzten Schritt Bedarf es noch der Betrachtung der CO2 Aufnahmekapazitäten des Waldes. Das Thünen-Instituts benennt eine Summe von rund 5,4 Tonnen CO2 pro Hektar Wald und Jahr. Dieser Wert variiert natürlich je nach Art und Alter des Baumbestandes. Auf der Basis der aufgeführten Werte geht die Bilanz also sehr deutlich zugunsten der Windkraftanlage aus. Wenn von 0,5 Hektar Rodungsfläche für eine Windkraftanlage ausgegangen wird, hätte die gleiche bewaldete Fläche pro Jahr theoretisch 2,7 Tonnen CO2 aufnehmen können. Die erbaute Windkraftlage jedoch spart 3.600 Tonnen CO2 pro Jahr ein. Der Effekt einer Windkraftanlage in Bezug auf die CO2-Bilanz übersteigt die reine CO2 Bindungsleistung des Waldes um weit mehr als das Tausendfache.

 

Neben den Detailfragen zur Windkraft und dem Wald möchte ich abschließend eine weit größere Perspektive einnehmen. Eines ist klar: Gelingt es uns nicht, schnell und umfänglich die Energie-produktion CO2-neutral zu gestalten, wozu in erheblichen Maße die Windkraft beitragen muss, so wird man den hessischen Wald ohnehin zerstören. Die rationale Überlegung lautet also: Rodet man sehr kleine, rücksichtsvoll ausgewählte Waldflächen für den Bau von nachhaltigen Windkraftanlagen und schützt somit den gesamten Waldbestand oder bringt man den Windkraftausbau zum Erliegen, verzögert damit den dringend nötigen Wandel in der Energieerzeugung und vernichtet damit automatisch unseren Wald?

Der Fall Wilke: Was jetzt passieren muss

01.11.2019

Mir geht es so, wie vermutlich den allermeisten von Ihnen: Ich bin schockiert über das Ausmaß der Missstände in der Lebensmittelproduktion der Firma Wilke. Ich bin angeekelt angesichts der Berichte und der Bilder über verschimmelte und bakterienbefallene Wurstwaren. Und ich bin betroffen, dass Menschen deshalb erkrankt sind, drei davon sogar sterben mussten.

 

So muss eine unumgängliche Konsequenz sein, dass die bestehenden Strukturen in der Lebensmittelüberwachung genauestens unter die Lupe genommen werden. Denn offensichtlich hat das derzeitige System nicht ausgereicht, die kriminelle und skrupellose Art der Wurstproduktion der Firma Wilke frühzeitig zu erkennen, die bestehenden Mängel abzustellen und den Betrieb wenn nötig rechtzeitig zu schließen. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg hat die Firma Wilke als zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde regelmäßigen Kontrollen unterzogen. Doch wie konnten die augenscheinlichen Hygienemängel im gesamten Produktionsbereich, die erst diese Woche nochmals deutlich im Prüfbericht der hessischen Task-Force Lebensmittelsicherheit des Regierungspräsidiums Darmstadt benannt wurden, über solch eine lange Zeit ungeahndet fortbestehen? Wie konnten bauliche Mängel der Produktionsstätte, die durch hohe Feuchtigkeit die Bildung von Keimen wie Listerien befördert haben, nicht erkannt werden? Die kausale Verantwortung liegt beim zuständigen Landkreis und muss bis ins kleinste Detail aufgearbeitet werden.

 

Viel Kritik prasselt derzeit auch auf das Grüne Umwelt- und Verbraucherschutzministerium nieder. Sicherlich bedarf es einer breitgefächerten Offenheit, um tatsächlich auf allen Ebenen fehlerhaftes Verhalten aufzudecken. Da ist auch das Ministerium gefordert seine internen Abläufe aufmerksam zu überprüfen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch deutlich festgehalten werden, dass die Ministerin Priska Hinz umgehend gehandelt hat, als Mitte September der Zusammenhang zwischen den aufgetretenen Todes- und Krankheitsfällen und den Listerienfunden in der Firma Wilke bewiesen werden konnte. In der Konsequenz wurden verschärfte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen beschlossen, welche letztendlich zur Schließung der Firma Wilke geführt haben. Erst mit der einwandfreien Zuordnung der Todesfälle zu Produkten der Firma Wilke konnte das Ministerium rein rechtlich überhaupt aktiv eingreifen.

 

Eine gute Nachricht ist: Der Rückruf ist vollständig und erfolgreich vollzogen worden. Auch wurde durch die Geschehnisse erheblicher Druck aufgebaut, um nun effektive Änderungen in der Kontrolle von lebensmittelproduzierenden Unternehmen vorzunehmen. Auch hier möchte ich klar herausstellen, dass seitens der GRÜNEN bereits vor Bekanntwerden des Falls Wilke im ersten Halbjahr 2019 ein Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag eingebracht wurde, der weitgehende Fachaufsichtsmöglichkeiten für das Ministerium ermöglichen soll. Dieser muss nun zügig verabschiedet werden. Die alleinige Zuständigkeit von teils kleinen Landkreisen für die Kontrolle von zahlreichen, mitunter großen Lebensmittelproduzenten ist offenkundig nicht praktikabel. Die Kommunalisierung in der hessischen Lebensmittelüberwachung braucht eine stärkere Fachaufsicht mit mehr Befugnissen, dass sich Fälle wie Wilke nie mehr wiederholen können.

 

Daneben fordern wir GRÜNEN in Hessen folgendes: Erstens muss die Rückverfolgbarkeit von Waren transparenter werden; zweitens muss das Krisenmanagement zwischen Bund und Ländern verbessert werden; und drittens braucht es eine lückenlos funktionierende Melde- und Einsendepflicht der Lebensmittelkontrollbehörden, wenn Mängel festgestellt werden.

 

Einen Apell möchte ich noch an uns alle aussprechen: Sicherlich, egal zu welchem Einkaufspreis, der Kunde hat ein Anrecht auf keimfreie und gut kontrollierte Ware. Zum vollständigen Bild gehört jedoch auch: Wer immer billigeres Fleisch, noch dazu in großen Mengen verzehren möchte, degradiert ein hochwertiges Lebensmittel wie die Wurst. Wir sollten uns also alle auch an die eigene Nase packen und uns fragen, welchen Geldwert wir diesem Lebensmittel tierischen Ursprungs zuschreiben wollen und wie häufig wir dieses konsumieren sollten. Damit Landwirte, Metzger und fleischverarbeitende Industrie hochwertige Produkte produzieren können, müssen Wurst- und Fleischwaren einen angemessenen Preis haben. Das Wohl für den Menschen und das Tier müssen garantiert werden.

Starke Heimat: Dipperz profitiert und empört sich trotzdem

17.09.2019

Die anstehende Umsetzung der Starke Heimat Hessen-Umlage treibt manchmal merkwürdige Blüten. Die Gemeinde Dipperz hat einstimmig eine Resolution beschlossen, um sich gegen erhöhte Geldzuweisungen des Landes auszusprechen. So klar muss man den Beschluss der Kommune beurteilen. In ihrer Resolution, die sowohl von der CDU als auch von der Bürgerliste BLGD unterzeichnet und an Landespolitiker, Finanzminister und Ministerpräsident geschickt wurde, sprechen sich die Gemeindevertreter*innen gegen die neue Starke Heimat-Umlage des Landes Hessen aus.

 

Ziel der Starken Heimat Hessen-Umlage ist es, finanzschwächere Kommunen in den Bereichen Kindergarten, Schule, Krankenhaus, Digitalisierung und Krankenversorgung zu unterstützen. Gewerbesteuerstarke Kommunen werden davon weniger profitieren als Kommunen, die wenig Gewerbesteuereinnahmen haben. Und zur Wahrheit gehört auch, dass manche Kommunen deutlich weniger erhalten werden. Bei diesen Kommunen kann ich eine gewisse Reserviertheit gegen die Umlage nachvollziehen. Bei Dipperz jedoch nicht. Zusätzliche 131.230 EUR werden im Haushalt 2020 planbar sein. Das sind 24.114 EUR mehr als ohne diese Starke Heimat Hessen-Umlage. Dipperz profitiert also – und will es nicht! Begründet wird die Ablehnung unter anderem mit zu viel Bürokratie. Hier sei gesagt: Für einen Großteil der Mittel müssen die Kommunen keine gesonderten Anträge einreichen, zum Beispiel für die Kindergartenmittel. Denn diese jährlichen Anträge stellen die Kommunen sowieso. Nur ab 2020 erhalten sie mehr Mittel hierfür. Noch dazu werden die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhöht. Auch hier gilt: keine extra Anträge. Dipperz hat kein Krankenhaus, ergo ist auch hier kein Antrag nötig. Wo ist der Bürokratieaufwand, den Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler beanstandet?

 

Wenn die Gemeinde Dipperz die erhöhten Mittelzuweisungen seitens des Landes Hessens nicht braucht, dann biete ich mich an, diese Mittel – immerhin 24.114 EUR – örtlichen Vereinen und Verbänden zukommen zu lassen, um die Ehrenamtlichen in ihrer Arbeit zu unterstützen.